1. Geltung
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Eumeco Systemhaus GmbH in Breisach (im
Folgenden: Eumeco) erfolgen an Geschäftskunden und ausschließlich aufgrund dieser AGB. Sie
gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden,
sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Angaben in Werbetexten und
Anschreiben sind, soweit nicht anders vereinbart,nicht als zugesicherten Eigenschaften oder Garantien
zu werten.
3. Lieferbedingungen
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen
der Schriftform.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die
Eumeco die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen –
hierzu gehören Arbeitskampf, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von
Eumeco auftreten – hat Eumeco auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht
zu vertreten. Sie berechtigen Eumeco, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eumeco wird dem Käufer diese Hindernisse
unverzüglich mitteilen. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, kann der Käufer hinsichtlich
des noch nicht erfüllten Vertrages zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch steht ihm nicht
zu.
Bei Vertragsänderungen, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert diese sich angemessen,
sofern nicht besondere Vereinbarungen hierzu getroffen werden. Eumeco ist berechtigt, Leistungen zurückzubehalten, solange der Käufer mit seinen Vertragspflichten auch aus anderen Verträgen in Verzug ist.
4. Preise und Zahlungen
Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem
jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Eine Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von Eumeco anerkannt sind.
5. Eumeco-Shop
Ausgewählten Geschäftskunden steht die Nutzung des Eumeco-Online-Shops zu. Der Shop-
Zugang kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt
werden.
Die Angebote im Shop sind freibleibend. Das jeweilige Vertragsangebot erfolgt durch den
Kunden und wird unabhängig von der vorherigen automatischen Eingangsbestätigung erst mit
Auftragsbestätigung oder Warenversand angenommen.
Der Kunde erhält für den Zugriff ein Passwort, das er vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten
Zugriff zu sichern hat. Er darf es nur an Personen weitergeben, die in seinem Namen Waren bei
Eumeco bestellen dürfen. Der Kunde ist bei ihm verschuldeter Kenntnisnahme durch Dritte für
unter seinem Account getätigte Handlungen verantwortlich und hat Eumeco von entstehenden
Schäden freizustellen. Sollte dem Kunden das Passwort abhanden kommen oder ihm ein Missbrauch
seines Zugangs bekannt werden, hat er Eumeco hiervon unverzüglich zu unterrichten. Ihm wird dann ein neuer Zugang zugewiesen.
6. LieferumfangEumeco veräußert dem Kunden, soweit nicht gesondert anderes vereinbart wird, nicht selbst
hergestellte Hardware und Software. Diese wird dem Kunden zusammen mit der vom jeweiligen
Hersteller gelieferten Dokumentation übergeben. Die Auswahl und Dimensionierung der Hardware
erfolgt nach Maßgabe des Kunden. Soweit nicht gesondert vereinbart, schuldet Eumeco
nicht die Installation und Konfiguration von Software oder die Einweisung/Schulung hinsichtlich
der Benutzung von Hard- und Software.7. Gefahrübergang und Versand
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Eumeco verlassen hat. Versandweg und -mittel sind der Wahl von Eumeco überlassen, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Die Ware wird grundsätzlich auf Kosten des Käufers versichert.
Wird der Versand auf Wunsch des Käufers oder wegen von diesem zu vertretenden Gründen verzögert, lagert die Ware ab Anzeige der Versandbereitschaft auf dessen Kosten und Gefahr.
Beim Verbrauchsgüterkauf geht die Gefahr erst mit der Übergabe über.
8. Eigentumsvorbehalt
Eumeco behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Dieser Eigentumsvorbehalt besteht so lange fort, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung inklusive künftig entstehender Ansprüche beglichen sind.
Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Eumeco nach Mahnung nebst Fristsetzung zum Rücktritt und Rücknahme der Ware berechtigt.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer Eumeco unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an Eumeco ab. Eumeco ermächtigt den Käufer widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von Eumeco im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Eumeco als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für Eumeco. Erlischt das (Mit-)Eigentum von Eumeco durch Verbindung, wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum an der ein-heitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf Eumeco übergeht. Der Käufer verwaltet das (Mit-)Eigentum von Eumeco unentgeltlich. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Eumeco kann verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Eumeco verpflichtet sich, die Eumeco zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
9. Mängelrüge und Gewährleistung
Eumeco gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist wird, sofern nicht anders vereinbart, auf ein Jahr begrenzt. Dies gilt nicht beim Verkauf an private Verbraucher.
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei Eumeco zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind Eumeco unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von Eumeco – beim Verkauf an private Verbraucher nach Wahl des Kunden - Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung in angemessener Frist zweimal fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen am Produkt vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
Fehlt der verkauften Ware im Zeitpunkt des Gefahrüberganges eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatz kann er nur verlangen, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn gegen den entstandenen Schaden abzusichern.
10. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Eumeco als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Breisach. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
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